Übersetzungen und Dolmetscher
Wir können für Sie beglaubigte Übersetzungen in die
spanische,
italienische,
englische und
französische Sprache
und umgekehrt fertigen und Termine als Dolmetscher in diesen Sprachen wahrnehmen, zu denen ein vereidigter Verhandlungsdolmetscher zugezogen werden muss.
Wir verfügen hierbei über eine langjährige Erfahrung, vor allem auf dem Gebiet der Rechtsterminologie.
Rechtstexte können nur dann richtig übersetzt werden, wenn das jeweilige Rechtsgebiet des Landes des Ursprungstextes in das Verständnis des zu übersetzenden Rechtstextes richtig einbezogen wird.
Die Kosten hierfür werden nach dem Justizvergütungs- und Entschä-digungsgesetz (JVEG) vom 04.05.2004 berechnet und können vor einer Beauftragung erfragt werden.