Strafrecht

 

Im Falle eines Konfliktes mit dem Strafgesetz ist anwaltlicher Rat und Unterstützung zur Wahrung Ihrer Rechte dringend geboten.

 

Dies gilt auch für die Fälle, in welchen die Mitwirkung eines Verteidigers nicht vom Gesetz vorgeschrieben ist.

 

Nach dem Erhalt einer Strafanzeige sollte man sich daher noch vor der Abgabe irgendwelcher Stellungnahmen an einen Verteidiger wenden, welcher als erstes die amtlichen Ermittlungsakten einsieht und erst danach mit Ihnen eine rechtswahrende Vorgehensweise und Verteidigungsstrategie plant.

 

Hier sind zahlreiche Betrachtungsweisen gefragt: Außer einer gründlichen Sachverhaltsermittlung sind die Geschehensabläufe nicht nur mit rein rechtlichen Kriterien zu beurteilen, sondern auch in immer stärkerem Maße unter Berücksichtigung psychologischer Aspekte.

 

Wir stehen Ihnen dabei mit langjähriger Erfahrung zur Seite.