Recht in Spanien und Italien: Beratung durch Kanzlei Reyher

Herzlich willkommen auf der Homepage der Kanzlei von Rechtsanwalt und Abogado Friedrich Reyher!

 

Die KANZLEI REYHER bietet ihren Mandanten umfassende Beratung im deutschen und internationalen Rechtsverkehr mit SpanienItalien, Kanada  und Malta, gibt präzise Entscheidungshilfen und vertritt effektiv die Mandanteninteressen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in Deutschland, Spanien, Italien, Kanada und Malta. Die individuelle juristische Lösung steht dabei im direkten Kontext zu den wirtschaftlichen Vorgaben der Mandanten. 

 

Herr Friedrich Reyher ist sowohl als Rechtsanwalt in Deutschland als auch als Abogado (spanischer Rechtsanwalt) in Spanien zugelassen.

 

Wir beraten und vertreten Sie in allen mit Immobilien und Erbfällen  in Spanien, Italien, Kanada und Malta zusammenhängenden Fragen und haben in der Beratung solcher Fälle langjährige Erfahrung und eine entsprechende Spezialisierung.

 

 

Spanisches, italienisches und maltesisches Recht 

 

Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit ist insbesondere das spanische italienische, kanadische und maltesische Immobilien-, Erb- und Vertragsrecht:

 

  •  Rechtssicherer Kauf
  •  Besteuerung
  •  Rechtssicherer Verkauf
  •  Erben und Vererben

       von Immobilien in Spanien, Italien, Kanada und Malta.

 

Weitere Schwerpunkte sind:

 

  • Abwicklung von Erbfällen: Testamentsgestaltung und Testamentsvollstreckung
  • Vertragsgestaltung

       im Rechtsverkehr mit Spanien, Italien, Kanada und Malta.

 

Tätigkeitsbeispiele mit besonderem Bezug z.B. zu Spanien      (entsprechende Beratungsleistungen auch für Italien, Kanada und Malta):

  • Beratung bei einem Kauf einer Immobilie in Spanien, Italien und Malta (Vertragsgestaltung, Prüfung des Grundbuchs, des Katasters und der baurechtlichen Situation der Immobilie, Abwicklung des Immobilienkaufs).
  • Beratung bei einem Verkauf einer Immobilie in Spanien, Italien und Malta (Strategie, Vertragsgestaltung, Beauftragung von geeigneten Maklern und Abwicklung des Immobilienverkaufs).
  • Vertretung deutscher Erben in Nachlasssachen und deren steuerliche Behandlung sowohl in Spanien, Italien und Malta.
  • Vertretung spanischer (bzw. ital oder maltes.) Erben in Deutschland.
  • Entwurf von Testamenten für Personen, die über Immobilienbesitz in Spanien, Italien oder Malta verfügen.
  • Abwicklung von internationalen Nachlässen mit deutschem und spanischem (bzw. ital oder maltes.) Vermögensanteil, Verwertung von Immobilien in Deutschland und in Spanien, Italien und Malta.
  • Erbschaftssteuerrechtliche Abwicklung, insb. Planung, Vorbereitung und Abgabe der Erbschaftssteuererklärungen in Spanien, Italien, Malta und in Deutschland.
  • Unterstützung deutscher Rechtsanwälte oder Insolvenzverwalter in Fällen mit Bezug zu Spanien, Italien und Malta.

 

Wir haben langjährige Erfahrung in der Beratung von Mandanten in Bezug auf die in Spanien, Italien, Kanada und Malta belegenen Immobilien und damit verbundenen Erbfällen

 

Außerdem beraten wir in spanischer, italienischer, französischer und englischer Sprache. Herr Rechtsanwalt und Abogado Friedrich Reyher ist außerdem öffentlich bestellter und amtlich beeidigter Urkundenübersetzer und Verhandlungsdolmetscher für die spanische, italienische, französische und englische Sprache.

 

Weitere Beratungsfelder sind das deutsche Zivilrecht (mit Schwerpunkt Erbrecht und internationales Erbrecht).



Die zunehmende Globalisierung auch der Rechtsbeziehungen erfordert dabei außer einem hohen Niveau an Sprachkenntnissen ein großes Verständnis nicht nur für die Rechtsregelungen im deutschen, sondern auch im internationalen Rahmen - insbesondere mit Spanien, Italien, Kanada und Malta.

 

Hierbei sind die Kenntnisse der Besonderheiten anderer Nationen genauso wichtig wie die Kenntnisse ausländischer Rechte. Der enge persönliche Kontakt zu unseren Mandanten und die Fähigkeit, sich in deren Lage zu versetzen, sind dabei ausschlaggebend für das Erreichen der gemeinsam erarbeiteten Ziele.

 

Wir freuen uns, auch für Ihre Rechtsfragen eine kompetente, umfassende und zeitnahe Lösung zu finden. 

 

Standorte in Mannheim und Gran Canaria

 

Mit unserem Standort in Mannheim und unserem Büro in Gran Canari/ Maspalomas in Kooperation mit Abogado José Antonio Pérez Alonso sowie weiteren erfahrenen Kooperationspartnern bieten wir Ihnen eine umfassende Rechtsberatung aus einer Hand sowohl in Deutschland als auch in Spanien und Italien an. 

 

Wir nehmen uns gerne Ihrer Fragen und Angelegenheiten an und stehen Ihnen für Anfragen unter +49 (0)621 441893 und

f.reyher@kanzlei-reyher.de zur Verfügung.