Immobilienrecht in Italien und Erbrecht in Italien Italienisches Immobilienrecht und Erbrecht
Überblick
Wir beraten und vertreten Sie auch in allen mit Immobilien und Erbfällen in Italien zusammenhängenden Fragen und haben mit der Bearbeitung solcher Fälle langjährige Erfahrung.
Das italienische Immobilienrecht ist vom deutschen Recht grundlegend verschieden. Die Eigentumsübertragung hat dort andere Voraussetzungen als beim deutschen Recht. Die gesamte Abwicklung eines Kaufes oder Verkaufes einer Immobilie in Italien unterliegt zwingenden anderen Regelungen mit zahlreichen Nichtigkeits- ”Fallstricken”.
Das italienische Erbrecht und die italienischen und deutschen Regelungen zur Festlegung, wann in einem Erbfall italienisches und wann deutsches Recht anzuwenden ist oder welche Rechtswahlmöglichkeiten bei einer Testamentserrichtung bestehen, sollten berücksichtigt werden. Wenn bei Ehegatten der eine deutscher, der andere italienischer Staatsangehöriger ist, müssen Gestaltungshemmnisse berücksichtigt werden, da hierbei begangene Fehler nach einem Erbfall irreparabel sind. Dies gilt vor allem bei der Errichtung von gemeinschaftlichen Testamenten, bei Erbverzichts-vereinbarungen und bei Erbverträgen. Auch sind zwingende Regelungen bei der Anwendung italienischen Erbrechts sowie italienische Fristenregelungen im Erbfall zu berücksichtigen.
Beim Erwerb einer Immobilie in Italien sollten Überlegungen bezüglich eines späteren Erbganges angestellt werden. Die Kenntnis der Besteuerungsgrundsätze bei Italienimmobilien beim Erwerb, Besitz und der Vererbung dieser Immobilien ist unerlässlich, einschlielich der zahlreichen, in den letzten Jahren erfolgten Rechtsänderungen im italienischen Steuerrecht betreffend Immobilien.
Wir haben jahrzehntelange Erfahrung in der Beratung und Vertretung von vielen in der Rhein-Neckar-Region wohnhaften italienischen und deutschen Staatsangehörigen in Bezug auf ihre in Italien belegenen Immobilien und damit verbundenen Erbfällen. Durch Kooperation mit Anwaltskanzleien, Steuerberatern und Maklern in Italien sind wir in der Lage, Ihre Immobilien- und Erbinteressen in Italien kompetent wahrzunehmen.
Auch fertigen wir alle hierbei erforderlichen Übersetzungen und die hierzu notwendigen öffentlichen und konsularischen Beglaubigungen.
Wir können Ihre Interessen auch durch persönliche Erledigung von Rechtsakten wahren, insbesondere der Beurkundung von notariellen Verträgen in Italien.