Immobilienrecht in Spanien und Erbrecht in Spanien  Spanisches Immobilienrecht und Erbrecht                                                            

Überblick 

 

Wir beraten und vertreten Sie in allen mit Immobilien und Erbfällen in Spanien zusammenhängenden Fragen und haben in der Beratung solcher Fälle langjährige Erfahrung

 

Es handelt sich hier insbesondere um den Erwerb und Verkauf, den Besitz und die Versteuerung einer Immobilie in Spanien. Zahlreiche Rechtsfragen sind auch mit dem Bau eines Hauses auf einem spanischen Grundstück zu regeln.

 

Zu beachten ist, dass der Immobilienerwerb in Spanien grundlegend anders geregelt ist als in Deutschland.

 

Auch solle schon beim Erwerb einer Immobilie in Spanien an Konzepte für deren spätere Vererbung und der dann in Spanien und Deutschland anfallenden Erbschaftssteuern gedacht werden.

 

Die Anwendung deutschen Erbrechts in Spanien bei deutscher Staatsangehörigkeit des Erblassers unter gleichzeitiger Berücksichtigung spanischen Verfahrens- und Grundstücksrechts bei derartigen Erbfällen zur Grundbuchumschreibung stellt eine besodere Herausforderung an die rechtlich richtige Einordnung und Vorgehensweise dar, auch in Bezug auf die in Spanien und Deutschland zu entrichtenden Erbschaftssteuern.

 

Auch hier wächst Europa immer mehr zusammen. Erbrechtliche Gestaltungen sollten dabei auch sich anbahnende Reformentwicklungen der Europäischen Union hinsichtlich künftiger Rechtsanwendungsregeln im Auge behalten. Vor dem Erwerb, der Veräusserung von Immobilien in Spanien und der Errichtung von Testamenten bei Vorhandensein von Vermögen in Spanien sollte dabei kompetenter anwaltlicher Rat eingeholt werden.

 

Durch die Kenntnis der Rechte in beiden Ländern bei gleichzeitiger Vollzulassungen von Rechtsanwalt und Abogado Friedrich Reyher in Deutschland und in Spanien ist dabei die Wahrung Ihrer Rechte in beiden Ländern sichergestellt. Er ist vor allen Gerichten in Spanien auftretungsberechtigt.

 

Die Kanzlei-Reyher wird insbesondere je nach dem erteilten Auftrag in Immobilienfällen z.B.

  • von der ersten Beratung,
  • über die Anforderug von aktuellen Auszügen aus dem Grundbuch ("nota simple"),
  • Prüfung der "escritura” sowie der Bauunterlagen,
  • bis hin zur Umschreibung des Eigentums in das Grundbuch ("registro de la propiedad")

für Sie tätig.

 

In Erbfällen ist Schwerpunkt der Beratungstätigeit insbesondere die

  • Testamentsgestaltung und
  • Testamentsvollstreckung
  • Abwicklung des Erbfalles, insbesondere Durchführung von gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen in Spanien.